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Yuni Link Wiki · Wissen ohne Fachchinesisch

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38 ThemenStand November 2026Neueste Gesetze 2026Mit Quellen

Recht & Gesetze

Neu seit 06/2026

Der Widerrufsbutton im Onlineshop

Joshua-John Volkmer · Gründer Yuni LinkStand: November 20261 Min. Lesezeit
Kurz gesagtSeit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Verträge mit Verbrauchern so einfach widerrufen werden können, wie sie abgeschlossen wurden: mit einem gut sichtbaren Button „Vertrag widerrufen“ und einer Bestätigung im zweiten Schritt.

So muss es ablaufen

  1. Button oder Linkeindeutig beschriftet, z. B. „Vertrag widerrufen“ – nicht versteckt unter „Kontakt“.
  2. Vertrag angebenBestellnummer oder E-Mail-Adresse; ein Login ist nicht nötig.
  3. Bestätigenmit einem zweiten Button, z. B. „Widerruf bestätigen“.
  4. Eingangsbestätigungsofort per E-Mail, mit Datum und Uhrzeit.

Wen betrifft es?

  • Betroffen: Onlineshops, Abos, digitale Inhalte – überall, wo Verbraucher online einen Vertrag schließen und ein Widerrufsrecht haben.
  • Nicht betroffen: reine B2B-Shops, Verträge im Laden, per Telefon oder E-Mail sowie Ausnahmen wie Maßanfertigungen.
Fehlt der Button,drohen Abmahnungen – und die Widerrufsfrist kann sich verlängern.
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